Mandatsbearbeitung

Mit unserem Qualitätsanspruch ist es nicht vereinbar, telefonische Erstberatung zu erteilen

Rechtsanwalt Bleher bildet sich regelmäßig fort und unterhält eine umfängliche Fachliteratursammlung und ist der festen Überzeugung, dass nur nach einem persönlichen, mündlichen Mandantengespräch fachlich richtig beraten werden kann, wenn alle Aspekte beleuchtet, alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Gute Beratung braucht Zeit, insbesondere für eine ordentliche und gründliche Informationaufnahme,Rückfragen, Anlayse der Beweislage usw.